Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich gerechtfertigen Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen, einschl. Musterverträge und Entgelte für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen. Anbei finden Sie Mustervertäge zum Download.
Die mit § 21b des EnWG umgesetzte Liberalisierung der Zählung erfordert ein durchgängiges Anforderungsprofil an den Betrieb der Zählung durch den Messstellenbetreiber. Wir informieren Sie hier über die Verordnung und Technische Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH &. Co. KG.